FCL.140.B LAPL(B) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung

  1. Inhaber einer LAPL(B) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten in einer Ballonklasse mindestens folgendes absolviert haben:
    1. 6 Flugstunden als PIC, einschließlich 10 Starts und Landungen, sowie
    2. eine Schulfahrt mit einem Lehrberechtigten;
    3. daneben müssen Piloten, wenn sie dazu qualifiziert sind, mehr als eine Ballonklasse zu fahren, um ihre Rechte in der anderen Klasse ausüben zu können, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 3 Stunden Flugzeit in dieser anderen Klasse einschließlich 3 Starts und Landungen absolviert haben;
  2. Inhaber einer LAPL(B), die die Anforderungen gemäß Buchstabe a nicht erfüllen, müssen, bevor sie ihre Rechte wieder ausüben dürfen:
    1. eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer in der entsprechenden Klasse ablegen, oder
    2. die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a zu erfüllen.